Auf der Ideallinie

Allgemeine GeschäftsBedingungen

Der Verkauf und Einkauf von Waren erfolgt ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


Die Erteilung des Auftrages beinhaltet die Anerkennung nachstehender Bedingungen durch den Besteller, mit der Folge, dass sie Vertragsbestandteil werden.


Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller im Bestellschreiben oder in sonstigen Unterlagen gelten nicht. Ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich – und zwar für jeden Einzelfall – von uns anerkannt werden.


Das Produktangebot richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB) und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).


Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart worden ist, erfolgen alle Lieferungen/Abholungen auf Grundlage der am Tage der Bestellung genannten Preise. Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Hierzu addieren sich die in der Bestellung genannten Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

 

Gewährleistung

Die Materialauswahl wird so weit wie möglich den Wünschen des Kunden entsprechend vorgenommen. Vorgelegte Muster sind stets Durchschnittsmuster, da Naturstein in Struktur sowie im Farbbereich stets Schwankungen unterliegt. Abweichungen vom Muster stellen - soweit sie sich als dem Naturstein eigene Schwankungen in Farbe, Korn und Struktur darstellen, keine Mängel dar. Auch wenn kein Muster vorgelegt wurde, stellen derartige Schwankungen in Farbe und Korn keinen Mangel dar.


Ebenso stellen geringfügige Maßabweichungen, die ein Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören und kleine Abweichungen die in der Natur des Steins liegen, keinen Mangel dar und berechtigen somit nicht zu Gewährleistungsrechten. Die Gewährleistungsrechte des Unternehmers setzen voraus, dass dieser Mängel im Rahmen seiner geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheit im Sinne des § 377 HGB unverzüglich nach Entdeckung, bei erkennbaren Mängeln spätestens fünf Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich anzeigt. An beanstandeter Ware steht uns das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen zu.


Naturstein ist ein Naturprodukt, dessen individuelle Eigenschaften durch die Art und die Bindung der Mineralien bestimmt wird, aus denen der Naturstein besteht. Unter allen Baustoffen nimmt der Naturstein eine herausragende Stellung ein: Bauteile aus Naturstein sind Unikate, die sich untereinander und mit vielen anderen Materialien kombinieren lassen. Naturwerkstein, der für Fassaden, Bodenbeläge, Treppen, Fensterbänke und Küchenabdeckungen usw. bearbeitete Naturstein, ist kein uniformes Industrieprodukt, sondern zeigt seine Entstehungsgeschichte. So geben die dunklen Einschlüsse im Granit Hinweise auf das Einschmelzen von Gestein in das noch flüssige Magma. Die Schichtung im Sandstein zeugt von den Ablagerungen der Sedimente in Meeren, Flussdelten und großen Wasserbecken. Die Versteinerungen in den Kalksteinen berichten von längst ausgestorbenen Tieren, die Faltelungen mancher Gneise von den intensiven Bewegungskräften bei deren Metamorphose und die Spaltbarkeit des Schiefers von gewaltigen Drucken bei der Entstehung der Gebirge. Ohne den Naturstein, der die feste Kruste unserer Kontinente bildet, würde es kein Leben auf unserer Erde geben. Naturstein ist im wahrsten Sinne des Wortes die Grundlage unserer Existenz und der Rohstoff für viele andere Baustoffe.

Verpackung für unsere Produkte

Unsere Waren werden abhängig von der Liefermenge und ihren Abmessungen, auf Europaletten, Einwegpaletten oder in unterschiedlichen Verpackungen (z. B. im Big Bag) sowie als Schüttgut geliefert.


Verpackungskosten je nach Aufwand sind Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen und werden erst bei der Kommissionierung der Ware festgelegt und verrechnet.


Einwegpaletten, Folien und Big Bags gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Jedoch können diese nach Rückgabe jederzeit bei uns entsorgt werden. Europaletten dagegen unterliegen einer Bringschuld durch den Auftraggeber.


Hinweise für Abholer

Grundsätzlich gelten unsere Sicherheitsbestimmungen, die sowohl auf unserem Betriebsgelände aushängen, als auch auf der Internetseite einzusehen sind!


Auszug:


  • Die Abholung von Waren kann nur in den offiziellen Öffnungszeiten erfolgen.
  • Die Anmeldung zur Abholung erfolgt im Büro. Das Betreten und Befahren unseres Lagerplatzes ist nur mit Unterweisung erlaubt. Den Anweisungen unseres Ladepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Lagerplatz darf nur nach Freigabe durch uns und ausschließlich im Schritttempo befahren werden.
  • Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Bei der Abholung in unserem Lager handelt jeder Selbstabholer oder Fahrer für die Sicherung der Ware und das Einhalten des zulässigen Ladegewichts in Eigenverantwortung.
  • Wir übernehmen keinerlei Haftung für unsachgemäß transportierte Ware oder Güter bzw. Überladung.
  • Die Anweisung zur Beladung durch unser Fachpersonal erfolgt durch den Abholer. Mit unseren Geräten können wir ausschließlich Lkws oder geeignete Anhänger beladen.
  • Das Verladen in Pkws, andere geschlossene Fahrzeuge oder nicht geeignete Anhänger muss durch den Abholer erfolgen. Für den Fall, dass wir Sie bei einer solchen Beladung unterstützen sollen, kann das nur unter Haftungsfreistellung erfolgen.


Transportlogistik

Nutzen Sie unseren Lieferservice um Geld durch Zeit zu sparen, denn „Zeit ist Geld“ sagt man.

Über unsere Transportlogistik liefern wir nach Vereinbarung von Montag bis Freitag „Direkt“ oder auf „Strecke“ pünktlich und auf Wunsch sogar auf den Punkt genau Paletten und Big Bags mit unserem Lkw mit Kranausleger, sofern genügend Platz zur Verfügung steht und für eine freie Zufahrt von mindestens ca. 7 m Breite gesorgt ist.

Schüttgut bis 4 t liefern wir mit einem Kipper aus und benötigen hierfür eine freie Zufahrt von ca. 5 m Breite. Sollten Sie jedoch mehr als 4 Tonnen Schüttgut benötigen, auch kein Problem, hierfür haben wir ebenfalls eine Lösung. 

 

Lieferung

Das Versandrisiko geht stets zu Lasten des Käufers, auch dann, wenn die Preise frei Empfangsstation bzw. frei Baustelle vereinbart worden sind. Für Schäden des Transportes wird keine Haftung übernommen.


Wird bei Ankunft der Sendung eine Beschädigung festgestellt, so ist der Empfänger verpflichtet, den Schaden vor Abnahme der Ware bei Lkw-Anlieferung den Umfang der Beschädigung genauestens festzulegen und ein entsprechendes Protokoll vom Fahrer des Lkws unterzeichnen zu lassen.

Erfüllt der Empfänger diese vorstehenden Obliegenheiten nicht, werden wir von einer evtl. Schadensersatzpflicht frei, es sei denn, der Empfänger weist nach, dass der Schaden bereits vor Versendung eingetreten ist.


Bei Bestellung auf Abruf oder wenn der Besteller mit der Abnahme in Verzug gerät, behalten wir uns vor, die Ware am vereinbarten Lieferungstag oder bei Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen. Sie ist dann mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Gleiches gilt, wenn der Versand durch Umstände, die nicht wir, jedoch der Besteller zu vertreten hat, nicht erfolgen kann.


Zahlungen

Wir liefern gegen Vorkasse, per Nachnahme, und PayPal jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail versandt werden und auch in unserer Annahme enthalten sein kann).


Wird eine Zahlung auf Rechnung vereinbart gilt:

Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Leistet der Käufer nach Ablauf von 14 Tagen nicht, so gerät er auf unsere Mahnung hin in Verzug.


Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB fällig. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).


Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen erfolgen.


Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Absatz 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Erlischt unser Eigentum durch Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Absatz 1.


Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den Absätzen 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.


Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.


Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Abs. 2 haben, gilt die Abtretung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.

Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderungen aus diesem Vertrag Abs. 4 und 5 entsprechend.


Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäß Abs. 3 und 6 bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur bei Verzug des Auftraggebers Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun- und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.


Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.


Verstößt der Käufer oder einer seiner nachgeordneten Abnehmer gegen seine oben genannten Verpflichtungen, so hat der Käufer uns den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Hierdurch erlangt der Käufer allerdings keine Forderung gegen uns. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer die sich aus Weiterveräußerung ergebende Forderung in Höhe unserer ausstehenden Forderung an uns ab. Unsere Forderung im vorstehenden Sinn beinhaltet unsere gesamte Forderung, d.h. einschließlich Zinsen und sonstiger weiterer Kosten (z. B. Kosten der Rechtsverfolgung u. a.). Auf unser Verlangen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Dritten die Abtretung bekanntzugeben und dies nachzuweisen.


Schriftform

Alle mündlichen, fernmündlichen und telegrafischen Erklärungen oder Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.


Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist – mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen – unzulässig. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.


Erfüllungsort, Gerichtsstand

Als Erfüllungsort sämtlicher gegenseitiger Ansprüche wird Hanau vereinbart.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtlichen gegenseitigen Anspruch wird – soweit die Zuständigkeit des Amtsgerichts besteht, Hanau vereinbart, soweit die Zuständigkeit des Landgerichts besteht, Hanau vereinbart


Widerrufsrecht und Kundendienst

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht


Die Widerrufsfrist bei Auftragsbestätigungen beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,


  • Im Falle eines Kaufvertrags: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.


  • Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.


  • Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.


  • Im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.


  • Beim Zusammentreffen mehrerer Alternativen ist der jeweils letzte Zeitpunkt maßgeblich.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Brief per Einschreiben, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahmen der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Rhein-Main Sonderbaustoff AG, Heideäcker 2, 63457 Hanau, info@rhein-main-sonderbaustoff.de uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.


Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung


Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.


Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.


Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Hanau.